Konnte man nach dem Abschluss der Hochschulreife den begehrten Studienplatz erhalten, stellt sich nun die Fragestellung, wie finanziere ich mein Studium. Oft ist es eine Schwierigkeit, das Studium, das man meist an einem anderen Standort absolvieren will, zu bestreiten. Einige Bundesländer erheben bereits Studiengebühren, die zu den herkömmlichen Lebensführungskosten hinzukommen. Während des Studiums fallen Aufwendung zum Beispiel für Lebensmittel, Kleider, Pacht und Arbeitsmaterialien (Schreibmaterial, Bücher, Studienunterlagen)an. Zu diesen Aufwendung kommen noch Beitragszahlungen für Versicherungspolicen (Kranken-, Haftpflicht-, Hausratsversicherung) oder auch die Bezahlung der GEZ-Gebühren und Kosten für Ausflugsmöglichkeiten hinzu. Im Durchschnitt hat ein Studierender monatliche Kosten in Höhe 700,00 bis 1.000,00 Euro aufzubringen.
Zur Finanzierung des Studiums bieten sich einige Modelle an. Die einfachste Ausführung ist, dass die Erziehungsberechtigte für die Kosten aufkommen (Unterhaltszahlung). Besitzen die Eltern jedoch nicht über ausreichende finanzielle Mittel das Studium der Tochter oder des Sohnes zu finanzieren, stehen weitere Chancen wie zum Beispiel die Aufnahme eines Nebenjobs oder über ein Darlehen in Form eines Studienkredits oder über Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Verfügung. Bei der Bildungsfinanzierung „BAföG“, die staatlich gefördert wird, muss der Studierender nach dem Studium die Hälfte des Darlehens zurück zahlen. Das Darlehen ist zinsfrei. Eine andere Form eines Darlehens sind die Studienkredite, die die Kreditinstitute für die Dauer des Studiums vergeben. Diese Darlehen werden von den Kreditinstitute in monatlichen Raten an die Studenten ausgezahlt. Je nach Bank werden die Darlehen meist nach zwei Jahren nach der Beendigung des Studiums mit unterschiedlichen Zinsen und in Raten zurückgezahlt. Manche Banken verlangen Leistungsnachweise.
Die örtlichen Studentenwerke bieten für die Zeit des Examens, das den Abschluss des Studiums bildet, ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung an. Dieses zinslose Darlehen wird beschränkt vergeben, das heißt im Studium kann man für sechs Monate den Betrag als Student in Empfang nehmen. Notwendigkeit für die Vergabe ist es, dass das Studium innerhalb der nächsten sechs bis acht Monate erfolgreich abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist ein glaubhafter Beleg zu erbringen, dass das Studium an einer Institution im Zuständigkeitsbereich eingeschrieben ist.
Zur Finanzierung des Studiums bieten sich einige Modelle an. Die einfachste Ausführung ist, dass die Erziehungsberechtigte für die Kosten aufkommen (Unterhaltszahlung). Besitzen die Eltern jedoch nicht über ausreichende finanzielle Mittel das Studium der Tochter oder des Sohnes zu finanzieren, stehen weitere Chancen wie zum Beispiel die Aufnahme eines Nebenjobs oder über ein Darlehen in Form eines Studienkredits oder über Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Verfügung. Bei der Bildungsfinanzierung „BAföG“, die staatlich gefördert wird, muss der Studierender nach dem Studium die Hälfte des Darlehens zurück zahlen. Das Darlehen ist zinsfrei. Eine andere Form eines Darlehens sind die Studienkredite, die die Kreditinstitute für die Dauer des Studiums vergeben. Diese Darlehen werden von den Kreditinstitute in monatlichen Raten an die Studenten ausgezahlt. Je nach Bank werden die Darlehen meist nach zwei Jahren nach der Beendigung des Studiums mit unterschiedlichen Zinsen und in Raten zurückgezahlt. Manche Banken verlangen Leistungsnachweise.
Die örtlichen Studentenwerke bieten für die Zeit des Examens, das den Abschluss des Studiums bildet, ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung an. Dieses zinslose Darlehen wird beschränkt vergeben, das heißt im Studium kann man für sechs Monate den Betrag als Student in Empfang nehmen. Notwendigkeit für die Vergabe ist es, dass das Studium innerhalb der nächsten sechs bis acht Monate erfolgreich abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist ein glaubhafter Beleg zu erbringen, dass das Studium an einer Institution im Zuständigkeitsbereich eingeschrieben ist.